Expanded Covid-19 Depart Advantages | Information | Employee Assets
Gültig ab 6. April 2021
Veröffentlicht: 7. April 2021
Die Grafschaft Sonoma engagiert sich für die Unterstützung der Mitarbeiter bei diesem Pandemie-Notfall. Diese Informationen enthalten eine Zusammenfassung der neuen und erweiterten COVID-19-Urlaubsleistungen, die vom Staat und der Aufsichtsbehörde des Landkreises bereitgestellt werden.
BITTE BEACHTEN SIE: Es gibt unterschiedliche Zeiträume für die Anwendung des EFMLEA (Emergency Family and Medical Leave Act) und des neuen SPSL (Supplemental Paid Sick Leave).
- Die erweiterte EFMLEA kann vom 1. April 2021 bis 28. Juni 2021 verwendet werden.
- Die Verwendung von SPSL gilt vom 1. Januar 2021 bis 30. September 2021.
Neue SPSL-Leistungen (Supplemental Paid Sick Leave) sowie die Erweiterung und Erweiterung der EFMLEA-Leistungen (Emergency Family and Medical Leave Act)
FFCRA ist ein Bundesgesetz, das am 1. April 2020 in Kraft getreten ist. FFCRA hat bis zum 31. Dezember 2020 bezahlte Urlaubsleistungen für Urlaub im Zusammenhang mit dem Coronavirus-Notfall im Bereich der öffentlichen Gesundheit gewährt.
Am 5. Januar 2021 verlängerte die Aufsichtsbehörde des Landkreises die im Rahmen der FFCRA gewährten bezahlten Urlaubsleistungen bis zum 31. März 2021. Die Verlängerung galt für Leistungen im Rahmen des Gesetzes zur Erweiterung des Familienurlaubs und des medizinischen Urlaubs (EFMLEA) und des Gesetzes über bezahlten Krankheitsurlaub (EFMLEA). EPSL).
EPSL lief am 31. März 2021 aus. Am 6. April 2021 verlängerte und erweiterte der Verwaltungsrat die EFMLEA-Leistungen und genehmigte den Umsetzungsplan für die neue SPSL-Leistung (Supplemental Paid Sick Leave) des Staates, die am 29. März 2021 in Kraft trat.
California Supplemental Paid Sick Leave (SPSL): Gültig vom 1. Januar bis 30. September 2021
Am 19. März 2021 unterzeichnete Gouverneur Newsom ein neues Gesetz, wonach Arbeitgeber rückwirkend vom 1. Januar 2021 bis zum 30. September 2021 bis zu 80 Stunden zusätzlichen bezahlten Krankenurlaub (SPSL) für Arbeitnehmer aus bestimmten COVID-19-Gründen vorsehen müssen Nachfolgend finden Sie Informationen zur SPSL-Leistungsberechtigung, zu den Stunden, zu den berechtigten Gründen, zur Bezahlung und zum Verfahren für die Beantragung eines SPSL-Urlaubs.
- Teilnahmeberechtigung: Keine Wartezeit für die Berechtigung für SPSL-Stunden. Neue Mitarbeiter sind bei Arbeitsbeginn berechtigt.
- Urlaubsstunden: Für Teilzeit- und Hilfskräfte wird die Anzahl der bereitgestellten SPSL-Stunden anteilig basierend auf den durchschnittlichen Arbeitsstunden über einen 6-monatigen Lookback-Zeitraum berechnet.
- Qualifizierende Gründe für den SPSL-Urlaub: Die SPSL-Stunden sind zwischen dem 1. Januar 2021 und dem 30. September 2021 für Mitarbeiter verfügbar, die aus einem der folgenden Gründe nicht arbeiten oder telearbeiteten können:
- Der Mitarbeiter unterliegt einer bundesstaatlichen, staatlichen oder lokalen Quarantäne- oder Isolationsanordnung in Bezug auf COVID-19.
- Der Mitarbeiter wurde von einem Gesundheitsdienstleister angewiesen, sich im Zusammenhang mit COVID-19 selbst unter Quarantäne zu stellen.
- Der Mitarbeiter hat COVID-19-Symptome und sucht eine medizinische Diagnose.
- Der Mitarbeiter sucht oder wartet auf die Ergebnisse eines COVID-Tests oder einer medizinischen Diagnose, wenn der Mitarbeiter exponiert wurde oder der Arbeitgeber des Mitarbeiters den Test oder die Diagnose angefordert hat.
- Der Mitarbeiter erhält eine COVID-19-Immunisierung (Impfung) oder erholt sich von einer Verletzung, Behinderung, Krankheit oder einem Zustand im Zusammenhang mit einer solchen Immunisierung.
- Der Mitarbeiter kümmert sich um eine Person[1]vorbehaltlich einer Quarantäne- oder Isolationsanordnung des Bundes, des Staates oder der Region im Zusammenhang mit COVID-19; oder eine Person, die von einem Gesundheitsdienstleister aufgrund von Bedenken im Zusammenhang mit COVID-19 zur Selbstquarantäne geraten wurde; oder
- Der Mitarbeiter betreut ein Kind, dessen Schule oder Betreuungsort aus Gründen im Zusammenhang mit COVID-19 geschlossen oder teilweise geschlossen ist (oder der Kinderbetreuungsdienstleister nicht verfügbar ist), und während der Dauer dieses Urlaubs steht keine andere geeignete Person zur Betreuung des Kindes zur Verfügung .[2]
- Lohnsatz: Wenn Sie ein nicht befreiter Mitarbeiter mit einem Zeitplan sind, der sich in der Anzahl der Stunden unterscheidet, die Sie pro Woche arbeiten, ist Ihr SPSL-Lohnsatz höher als der reguläre Lohnsatz für die Arbeitswoche, in der der Urlaub stattfindet wird genommen, oder Ihre reguläre Vergütung basiert auf einem 90-Tage-Lookback, je nachdem, welcher Wert höher ist (dies unterscheidet sich von der EPSL-Rate, die auf einem sechsmonatigen Lookback basiert). Für freigestellte Mitarbeiter entspricht der Lohnsatz Ihrem normalen Lohnsatz.
- Verwendung der SPSL-Stunden: Die SPSL-Stunden werden auf die gleiche Weise wie die aufgelaufenen Krankenstandsstunden für die Zwecke des Anspruchs auf medizinische Leistungen, der Geldzulage, des Verdienstes, des Dienstalters, der Prämien und der Überstunden angewendet. Die Mitarbeiter legen die Anzahl der Stunden fest, die für einen qualifizierten Urlaub beantragt werden sollen. Alle SPSL-Stunden müssen genutzt werden, bevor OSHA-Noturlaub oder vorübergehende Invaliditätsentschädigung durch einen Arbeitnehmerentschädigungsanspruch für die COVID-19-Krankheit eines Arbeitnehmers erhalten werden.
- Zeitersparnis: SPSL-Stunden werden in den Urlaubsbereich eines Mitarbeiters geladen, sobald der Mitarbeiter die Nutzung des Urlaubs beantragt, und nicht verwendete Stunden werden am Ende des Programms (30.09.2021) gelöscht.
Antrag auf SPSL-Urlaub:
Wie bei jedem Urlaub teilen Sie Ihrem Vorgesetzten mit, dass Sie sich Urlaub nehmen werden, und senden Sie eine E-Mail an Ihren Lohnbuchhalter und die folgenden Informationen, um eine rechtzeitige Bearbeitung zu gewährleisten:
- Datum, an dem der Urlaub beantragt oder in Anspruch genommen werden soll;
- Qualifizierender Grund für den Urlaub; und
- Anzahl der anzuwendenden SPSL-Stunden.
Mitarbeiter können auch beantragen, SPSL rückwirkend für einen qualifizierten Urlaub zwischen dem 1. Januar 2021 und dem 31. März 2021 zu beantragen. Senden Sie Ihrem Lohnbuchhalter die oben aufgeführten Informationen per E-Mail und beantragen Sie die Beantragung eines SPSL-Urlaubs. SPSL kann auch angefordert werden, indem Sie Ihren Lohnbuchhalter anrufen. Falls erforderlich, hilft die Verwendung von E-Mail den Lohn- und Gehaltsabrechnungsmitarbeitern jedoch erheblich dabei, Ihre Anfrage genau und schnell zu bearbeiten und Sie schnell zu kontaktieren, wenn zusätzliche Informationen benötigt werden.
Verlängerung / Erweiterung des Notstands- und Krankenurlaubsgesetzes (EFMLEA): Gültig ab 1. April 2021
Der Landkreis bietet jetzt insgesamt bis zu 12 Wochen teilweise (2/3) bezahlten Urlaub im Rahmen der erweiterten FMLEA-Leistungen des Landkreises zur Nutzung bis zum 28. Juni 2021 an. (Die Leistung war zuvor auf 10 Wochen von 2 / begrenzt. 3 bezahlter Urlaub mit einer Wartezeit von 2 Wochen.) Der Landkreis erweiterte auch die qualifizierenden Gründe für die Nutzung von EFMLEA. Mitarbeiter können nun folgende Leistungen beantragen und erhalten:
- Der Urlaub steht Mitarbeitern zur Verfügung, die zum Zeitpunkt des Antrags auf Leistungen mindestens 30 Kalendertage beschäftigt waren.
Wenn Sie ein neuer Mitarbeiter sind, sind Sie möglicherweise noch nicht berechtigt, würden sich jedoch qualifizieren, wenn Sie die 30-Tage-Marke erreichen.
- Mitarbeiter mit zusätzlicher Hilfe, die innerhalb von 30 Tagen nach Beantragung von Leistungen für den Landkreis gearbeitet haben, können ebenfalls Anspruch auf EFMLEA-Leistungen haben, wenn Arbeit verfügbar ist.
- Für Teilzeitbeschäftigte und Mitarbeiter, die zusätzliche Hilfe leisten, wird der Landkreis eine 90-tägige Rückblickfrist verwenden, um die durchschnittlich geleisteten Arbeitsstunden und die verwendeten Urlaubstage zu bestimmen, um 2/3 des Entgelts zu bestimmen und anzuwenden.
- Keine Wartezeit: Zuvor hatten Mitarbeiter, die bei EFMLEA eingeschrieben waren, eine Wartezeit von 2 Wochen, um Lohnleistungen zu erhalten. Ab dem 1. April 2021 gibt es keine Wartezeit.
- Die Gründe für einen qualifizierten Urlaub werden um Folgendes erweitert:
Der Mitarbeiter unterliegt einer bundesstaatlichen, staatlichen oder lokalen Quarantäne- oder Isolationsanordnung in Bezug auf COVID-19.
- Der Mitarbeiter wurde von einem Gesundheitsdienstleister angewiesen, sich im Zusammenhang mit COVID-19 selbst unter Quarantäne zu stellen.
- Der Mitarbeiter hat COVID-19-Symptome und sucht eine medizinische Diagnose.
- Der Mitarbeiter sucht oder wartet auf die Ergebnisse eines COVID-Tests oder einer medizinischen Diagnose, wenn der Mitarbeiter exponiert wurde oder der Arbeitgeber des Mitarbeiters den Test oder die Diagnose angefordert hat.
- Der Mitarbeiter erhält eine COVID-19-Immunisierung (Impfung) oder erholt sich von einer Verletzung, Behinderung, Krankheit oder einem Zustand im Zusammenhang mit einer solchen Immunisierung.
- Der Mitarbeiter kümmert sich um eine Person, die einer Anordnung einer Bundes-, Landes- oder örtlichen Quarantäne- oder Isolationsanordnung im Zusammenhang mit COVID-19 unterliegt, oder wurde von einem Gesundheitsdienstleister aus Gründen im Zusammenhang mit COVID-19 zur Selbstquarantäne geraten. oder
- Der Mitarbeiter betreut ein Kind, dessen Schule oder Betreuungsort aus Gründen im Zusammenhang mit COVID-19 geschlossen oder teilweise geschlossen ist (oder der Kinderbetreuungsdienstleister nicht verfügbar ist), und während der Dauer dieses Urlaubs steht keine andere geeignete Person zur Betreuung des Kindes zur Verfügung .
- Der Urlaub wird zu 2/3 des regulären FLSA-Entgelts eines Mitarbeiters gezahlt.
- Der Landkreis zahlt 2/3 der täglichen Stunden eines Mitarbeiters zum Grundlohn des Mitarbeiters oder zum regulären FLSA-Lohn, je nachdem, welcher Wert höher ist.
- Die Mitarbeiter können (zum Zeitpunkt der Antragstellung) wählen, ob sie das 2/3 Gehalt durch aufgelaufene Kranken-, Urlaubs-, SPSL- und Vergütungsstunden ergänzen möchten, um die vollen Vollzeitstellen des Mitarbeiters zu erfüllen.
- Wenn für einen Mitarbeiter eine alternative Schicht oder ein Zeitplan vorgesehen ist, der es ihm ermöglicht, auch als Disaster Services-Mitarbeiter zu arbeiten, werden EFMLEA-Vergütungen und zusätzliche Rückstellungen nicht erfasst.
- Die Berechtigung für das Programm und die Anzahl der bezahlten bezahlten Urlaubswochen richten sich nach der Anzahl der FMLA-Stunden (Family and Medical Leave Act), die der Arbeitnehmer in den letzten 12 Monaten verwendet hat. Der Gesamtbetrag des verfügbaren EFMLEA-Urlaubs ist auf 12 Wochen zwischen dem 1. April 2020 und dem 28. Juni 2021 begrenzt. Die Anzahl der FMLA-Stunden, die in den vorangegangenen 12 Monaten verwendet wurden, gleicht den Betrag des Urlaubs und der vom Arbeitnehmer erhaltenen Leistungen aus.
- Wenn beispielsweise in den letzten 12 Monaten keine FMLA- oder EFMLEA-Stunden verwendet wurden, erhält der Mitarbeiter 12 Wochen bezahlten Urlaub, der zu 2/3 seines regulären Lohns gezahlt wird. Wenn ein Mitarbeiter in den letzten 12 Monaten 6 Wochen FMLA in Anspruch genommen hat, stehen 6 Wochen bezahlter EFMLEA-Urlaub zur Verfügung, der zu 2/3 seines regulären Entgelts gezahlt wird.
- FMLA-Stunden werden auf der Basis eines „rollierenden Kalenders“ und nicht auf der Grundlage eines Kalenderjahres berechnet. Ein Mitarbeiter, der zum Zeitpunkt der Beantragung von EFMLEA-Leistungen seinen FMLA-Anspruch ausgeschöpft hat, kann sich zu einem späteren Zeitpunkt qualifizieren. Die Mitarbeiter sollten sich bezüglich der verfügbaren FMLA- und EFMLEA-Stunden an ihren Abteilungsleiter wenden.
- Wenn Sie bereits bei EFMLEA angemeldet sind, werden die zusätzlichen 2 Wochen EFMLEA-Stunden automatisch Ihrem Urlaubsguthaben hinzugefügt.
- Wenn Sie sich bereits bei EFMLEA angemeldet haben, werden die zusätzlichen 2 Wochen EFMLEA-Stunden automatisch zu Ihrem Urlaubsguthaben hinzugefügt (53,3 Stunden für 1,0 VZÄ). Um jedoch Stunden aus einem der erweiterten Gründe zu verwenden, müssen Sie diese einreichen und neu einreichen Antragsformular für Urlaub (auf der Website für Mitarbeiterressourcen des Landkreises).
- Wenn Sie neu für EFMLEA-Leistungen angemeldet sind, füllen Sie das EFMLEA-Urlaubsantragsformular aus, das sich auf der Website für Mitarbeiterressourcen des Landkreises befindet. (Mitarbeiter müssen für jeden qualifizierenden Grund ein separates Formular ausfüllen.)
Weitere Informationen zu diesen Programmen erhalten Sie von Ihrem Abteilungsleiter oder Personalfachmann.
[1] Umfasst das unmittelbare Familienmitglied eines Mitarbeiters, eine Person, die regelmäßig im Haus des Mitarbeiters wohnt, oder eine ähnliche Person, mit der der Mitarbeiter eine Beziehung hat, die die Erwartung weckt, dass der Mitarbeiter sich um die Person kümmern würde, wenn die Person unter Quarantäne gestellt oder unter Quarantäne gestellt würde.
[2] Es ist unklar, ob SPSL nur auf Fälle beschränkt ist, in denen eine Schule aufgrund von COVID-19 auf dem Gelände geschlossen ist. Die Grafschaft hat die zulässige Verwendung erweitert, um EFMLEA zu entsprechen. Die breitere Sprache, die der Landkreis anwendet, wird durch den rechtlichen Hintergrund von SB 95 und Empfehlungen des Rechtsberaters unterstützt.
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